Informationen

Unser Kindergarten besteht aus 2 Gruppen, zu je 22 Kindern.
Öffnungszeiten: 7:00 bis 13 Uhr

Ohne Sommerkindergarten - Betrieb sind die Ferienzeiten mit dem Schulbetrieb gleich gestellt (ausgenommen sind die Herbstferien; 2 Schließtage im Jahr Erhalter abhängig).
An Fenstertagen ist der Kindergarten geöffnet.
Ferienregelung:
Die Bedarfserhebung für den Sommerkindergarten findet nach den Weihnachtsferien statt.
Kindergarten - Kosten - Elternbeiträge:
Der Monatsbeitrag für unter 5-jährige ist landesweit gleich und wird an das familiäre Einkommen angepasst.
Die Berechnung erfolgt im Kindergartenreferat der Diözese Graz-Seckau.
Das letzte Kindergartenjahr ist verpflichtend und gratis.
Aufnahme in den Pfarrkindergarten:
allgemeine Information zum Kindergartenbesuch
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Landes Steiermark ist die Aufnahme in einen Kindergarten erst ab dem vollendeten 3. Lebensjahr zulässig.
Für Kinder unter drei Jahren sind gesonderte Betreuungsformen wie Kinderkrippen, Tagesmütter oder alterserweiterte Gruppen vorgesehen.
Aus diesem Grund können im Kindergarten keine Plätze für Kinder unter drei Jahren vergeben oder gar freigehalten werden. Wir bitten um Verständnis für diese gesetzliche Regelung. Eine unterjährige Aufnahme ist in seltenen Fällen möglich, aber nicht die Regel.
Kinder, die bis zum 31. August ihr 5. Lebensjahr vollenden, müssen im beginnenden Kindergartenjahr verpflichtend am Kindergarten Halbtagsbetrieb teilnehmen (mindestens 20 Stunden pro Woche).
Anmeldezeitraum
Zwischen Jänner und Februar können sie ihr Kind im Kinderportal des Landes Steiermark vormerken. Im Anschluss erhalten sie einen Anmeldelink und in Folge dessen den Betreuungsvertrag. Bringen sie diesen bitte unterschrieben zum Erstgespräch (Termin nach telefonischer Vereinbarung) mit.
Unterjährige Vormerkungen bitte nach telefonischer Rücksprache nach freien Plätzen tätigen - diese werden unabhängig von den Aufnahmekriterien der Reihe nach bearbeitet.
Aufnahmevoraussetzungen
1. Alle vorgemerkten Kinder, innerhalb des allgemein gültigen Vormerkzeitraums, werden nach ihrem Geburtsdatum gereiht. Anmeldungen nach dieser Periode werden hinten angestellt.
2. Vorrecht haben Kinder aus der Gemeinde Lobmingtal und den Pfarren Groß- und Kleinlobming (fixer Hauptwohnsitz mit Kindergartenbeginn), bzw. Kinder deren Geschwister schon in der Einrichtung sind oder sich im letzten verpflichteten Kindergartenjahr befinden.
3. Auf Kinder berufstätiger Eltern, sowie Kinder besonderer familiärer oder sozialer Verhältnisse, wird, soweit wie möglich, Rücksicht genommen.
4. In besonderen Situationen kann die Aufnahme von einer ärztlichen Bescheinigung abhängig gemacht werden, ob dem Kind, der Besuch des Kindergartens zumutbar ist.
5. Auf eine ausgewogene Gruppenzusammensetzung wird geachtet.
6. Die Aufnahmekriterien richten sich nach den gesetzlichen Grundlagen des Kinderbetreuungsgesetzes.